Unsere Satzung


Satzung des Fördervereins der Grundschule Flechtorf Außenstelle Essenrode

Stand 16.11.2023

§1 Allgemeines

Der Verein führt den Namen, Förderverein Grundschule Essenrode”, der Sitz ist Essenrode, Gemeinde Lehre. Der Verein wird nicht im Vereinsregister eingetragen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

Das Geschäftsjahr beginnt am 01. 08. und endet am 31. 07. des Folgejahres.

 

§2 Zweck des Vereins und Verwendung der Beiträge

Hauptaufgabe des Vereins ist es, Vorhaben und Veranstaltungen der Schule zu unterstützen sowie alle sonstigen Maßnahmen zu tragen, die zum Wohl einzelner oder aller Schüler der GS Essenrode dienen, insbesondere:

a) Anschaffung solcher Gegenstände, für die der Schule keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen

b) Zuschüsse an bedürftige Schüler bei Klassenfahrten und Aufenthalten in Jugendherbergen und Schullandheimen

c) Werbemittel bzw. Aufwendungen für Veranstaltungen im Sinne des Fördervereins

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

§3 Mitgliedschaft und Beitrag

Mitglied des Vereins kann jeder werden, der den Zweck des Vereins unterstützen will, insbesondere die Elternschaft der GS Essenrode. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben. Sie erlischt durch schriftliche Austrittserklärung zum Ende eines jeden Schuljahres. Die Beiträge werden über den Vorsitzenden und den Kassierer erhoben. Jedem Mitglied bleibt es überlassen, einen höheren Beitrag zu entrichten, mindestens jedoch jährlich 7,00 € (EURO). Die Kassengeschäfte werden vom Vorstand geführt. Die Kassenprüfung erfolgt durch den Schulelternrat

§4 Vorstand

Die Geschäfte des Vereins werden vom Vorstand geführt, der aus dem Vorsitzenden und Kassierer besteht. Der Vorsitzende und der Kassierer können im gegenseitigen Einvernehmen kurzfristig erforderliche Aufwendungen des Vereins oder Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 50,00

€ (EURO) beschließen und verfügen. Die Mittelvergabe erfolgt nach Absprache mit dem Schulelternrat oder dem Schulleiter und dem Förderverein.

Eine Mitgliederversammlung kann bei besonderem Bedarf vom Vorstand, Schulelternrat oder ¼ der Vereinsmitglieder einberufen werden. Die Einberufung muss durch schriftliche Ladung über den Vorsitzenden an alle Vereinsmitglieder mit einer Frist von 10 Tagen erfolgen. Die Wahl des Vorstandes erfolgt alle 2 Jahre, wer die meisten abgegebenen Stimmen auf sich vereint, ist gewählt. Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl. Wiederwahl ist zulässig.

Bei normalem Verlauf des Vereinslebens und der Tätigkeit des Vereins wird einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung durchgeführt. Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur in der Weise begründen, dass die Haftung der Mitglieder auf das Vereinsvermögen beschränkt ist. Demgemäß soll in allen im Namen des Vereins abzuschließenden Verträgen oder sonstigen abzugebenden Verpflichtungserklärungen die Bestimmung aufgenommen werden, dass die Vereinsmitglieder für die daraus entstehenden Verbindlichkeiten nur mit dem Vereinsvermögen haften.

§5 Auflösung des Vereins

Wird der Verein aufgelöst und bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit fällt das Vermögen der GS Essenrode mit der Auflage zu, es im Sinne des §2 zu verwenden.