Unsere Satzung
Satzung des Fördervereins der Grundschule Flechtorf Außenstelle Essenrode
Stand 16.11.2023
§1
Allgemeines
Der Verein
führt den Namen, Förderverein Grundschule Essenrode”, der Sitz ist
Essenrode, Gemeinde Lehre. Der Verein wird nicht im Vereinsregister
eingetragen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Das
Geschäftsjahr beginnt am 01. 08. und endet am 31. 07. des Folgejahres.
§2 Zweck
des Vereins und Verwendung der Beiträge
Hauptaufgabe
des Vereins ist es, Vorhaben und Veranstaltungen der Schule zu unterstützen
sowie alle sonstigen Maßnahmen zu tragen, die zum Wohl einzelner oder aller Schüler
der GS Essenrode dienen, insbesondere:
a) Anschaffung
solcher Gegenstände, für die der Schule keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen
b) Zuschüsse
an bedürftige Schüler bei Klassenfahrten und Aufenthalten in Jugendherbergen
und Schullandheimen
c) Werbemittel
bzw. Aufwendungen für Veranstaltungen im Sinne des Fördervereins
Mittel des
Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist
selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§3
Mitgliedschaft und Beitrag
Mitglied des
Vereins kann jeder werden, der den Zweck des Vereins unterstützen will,
insbesondere die Elternschaft der GS Essenrode. Die Mitgliedschaft wird durch
schriftliche Beitrittserklärung erworben. Sie erlischt durch schriftliche
Austrittserklärung zum Ende eines jeden Schuljahres. Die Beiträge werden über
den Vorsitzenden und den Kassierer erhoben. Jedem Mitglied bleibt es überlassen,
einen höheren Beitrag zu entrichten, mindestens jedoch jährlich 7,00 € (EURO).
Die Kassengeschäfte werden vom Vorstand geführt. Die Kassenprüfung erfolgt
durch den Schulelternrat
§4
Vorstand
Die
Geschäfte des Vereins werden vom Vorstand geführt, der aus dem Vorsitzenden und
Kassierer besteht. Der Vorsitzende und der Kassierer können im gegenseitigen
Einvernehmen kurzfristig erforderliche Aufwendungen des Vereins oder
Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 50,00
€ (EURO)
beschließen und verfügen. Die Mittelvergabe erfolgt nach Absprache mit dem
Schulelternrat oder dem Schulleiter und dem Förderverein.
Eine
Mitgliederversammlung kann bei besonderem Bedarf vom Vorstand, Schulelternrat
oder ¼ der Vereinsmitglieder einberufen werden. Die Einberufung muss durch
schriftliche Ladung über den Vorsitzenden an alle Vereinsmitglieder mit einer
Frist von 10 Tagen erfolgen. Die Wahl des Vorstandes erfolgt alle 2 Jahre, wer
die meisten abgegebenen Stimmen auf sich vereint, ist gewählt.
Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl. Wiederwahl ist zulässig.
Bei normalem
Verlauf des Vereinslebens und der Tätigkeit des Vereins wird einmal im Jahr
eine Mitgliederversammlung durchgeführt. Der Vorstand kann Verpflichtungen für
den Verein nur in der Weise begründen, dass die Haftung der Mitglieder auf das
Vereinsvermögen beschränkt ist. Demgemäß soll in allen im Namen des Vereins
abzuschließenden Verträgen oder sonstigen abzugebenden Verpflichtungserklärungen
die Bestimmung aufgenommen werden, dass die Vereinsmitglieder für die daraus
entstehenden Verbindlichkeiten nur mit dem Vereinsvermögen haften.
§5
Auflösung des Vereins
Wird der
Verein aufgelöst und bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit fällt das Vermögen
der GS Essenrode mit der Auflage zu, es im Sinne des §2 zu verwenden.